
Sommerlicher Wärmeschutz
Energieeffizienz umfasst nicht nur die Heizperiode, sondern auch die Sommermonate. Das Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes ist es, die solare Einstrahlung in das Gebäude und damit das Aufheizen der Räume zu begrenzen.
Auf Grundlage des baulichen Wärmeschutzes, z. B. durch Verschattung, wird der Einsatz energieintensiver Klimatechnik reduziert.
Der Nachweises zum sommerlichen Wärmeschutz erfolgt entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach DIN 4108-2 über den Sonneneintragskennwert oder durch Simulation.

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Ein Gebäude ist nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) so zu errichten, dass der Sonneneintrag in das Gebäude durch einen ausreichenden baulichen sommerlichen Wärmeschutz begrenzt wird.
Das ist der Fall, wenn der rechnerisch ermittelte Sonneneintragskennwert den Grenzwert aus DIN 4108-2 nicht überschreitet bzw. die mit Hilfe einer Simulation bestimmten Übertemperatur-Gradstunden die Anforderung der Norm einhalten.
Mit dem Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz sollen zwei Ziele verfolgt werden. Zum Einen sollen aufwendige und energieintensive technische Maßnahmen zur Kühlung von Räumen vermieden werden. Zum Anderen sollen auch im Sommer ein zumutbares Raumklima und die Behaglichkeit für die Nutzer erhalten bleiben.
Somit soll schon in der Planungsphase eine Einschätzung zum Aufheizverhalten von Räumen im Sommer vorgenommen werden, um eine Überhitzung auszuschließen. Der Planer kann in einer frühen Phase Einfluss auf unterschiedliche Komponenten des Gebäudes nehmen, die für das sommerliche Raumklima bedeutend sind.

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