Schallschutz

Behaglichkeit, Entspannung, Ruhe und Privatsphäre in der eigenen Wohnung gehören zu den wesentlichen Grundbedürfnissen der Bewohner. In diesem Zusammenhang ist der Schallschutz im Wohnungsbau ein zentrales Komfort-Merkmal. Die Übertragung von Tritt- und Luftschall zwischen den Wohnungen, Geräusche aus haustechnischen Anlagen oder Außenlärm können als unangenehm empfunden werden.

Gerne erstelle ich Ihnen den Nachweis, ob die Mindestanforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109 für Ihr geplantes Gebäude erfüllt sind.

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