
GEG-Nachweis
Der Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und ermöglicht einen überschlägigen Vergleich verschiedener Gebäude.
Gerne erstelle ich für Ihr bestehendes Gebäude oder Ihren Neubau den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis.
Falls Sie einen Neubau planen, bekommen Sie für Ihre Baubeginnsanzeige vorab die unterschriebenen Berechnungsunterlagen zum GEG-Nachweis.

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Der Energieausweis spielt immer dann eine Rolle, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet werden. Er enthält überdies die Pflichtangaben für eine Immobilienanzeige. Auch beim Neubau oder bei wesentlichen Änderungen an einem bestehenden Gebäude ist ein Energieausweis auszustellen.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird nach festgelegten Randbedingungen berechnet und ist immer dann auszustellen, wenn der Verbrauchsausweis nicht möglich ist.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch des Gebäudes über einen dreijährigen Zeitraum (z. B. Heizkostenabrechnung). Infolge ist die Ausstellung eines Verbrauchsausweises bei einem Neubau nicht möglich. Darüber hinaus gibt es weitere Vorgaben, die die Ausstellung des Energieausweises auf (errechneter) Bedarfsbasis erforderlich machen.

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