
Effizienzhausklasse EE
Erreicht Ihr Wohngebäude in der Sanierung die Effizienzhausklasse EE, kann im Rahmen der BEG (Bundesförderung energieeffiziente Gebäude) die Grundförderung für Ihr Bauprojekt noch einmal um 5 % aufgestockt werden. Für den Neubau gibt es diese Klasse nicht mehr.

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Zum Erreichen der Effizienzhausklasse EE muss der Wärmebedarf des Gebäudes zu 65 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt werden. Zu beachten ist, dass die Berücksichtigung erneuerbarer Energie nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) und BEG (Bundesförderung energieeffiziente Gebäude) unterschiedlich erfolgt.
Im GEG sind die Pflichtanteile zur Deckung des Wärme -und Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien aufgelistet. Die Pflichtanteile unterscheiden sich je nach Art der Erzeugung, z. B. für PV-Strom 15 % oder Umweltwärme 50 %.

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