
Effizienzhausklasse EE
Erreicht Ihr Wohngebäude in der Sanierung die Effizienzhausklasse EE, kann im Rahmen der BEG (Bundesförderung energieeffiziente Gebäude) die Grundförderung für Ihr Bauprojekt noch einmal um 5 % aufgestockt werden. Für den Neubau gibt es diese Klasse nicht mehr.

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Zum Erreichen der Effizienzhausklasse EE muss der Wärmebedarf des Gebäudes zu 55 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt werden. Zu beachten ist, dass die Berücksichtigung erneuerbarer Energie nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) und BEG (Bundesförderung energieeffiziente Gebäude) unterschiedlich erfolgt.
Besonders deutlich zeigt sich das bei selbst genutztem PV-Strom. In der Bilanzierung eines Wohngebäudes nach GEG kann der PV-Strom über die vereinfachte Flächenformel angesetzt werden. Im Nachweis zur Verwendung erneuerbarer Energien wird der monatlich erzeugte PV-Strom dem Strombedarf für die Wärme- und Kälteerzeugung, einschließlich der Hilfsenergie (für Pumpen, etc.) gegenüber gestellt.
Im GEG sind die Pflichtanteile zur Deckung des Wärme -und Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien aufgelistet. Die Pflichtanteile unterscheiden sich je nach Art der Erzeugung, z. B. für PV-Strom 15 % oder Umweltwärme 50 %.
Der Nachweis der Effizienzhausstufe EE nach BEG erfolgt nur für den regenerativen Anteil an der Wärme- und Kälteerzeugung. Um die Effizienzhausstufe zu erreichen, muss der Deckungsanteil mindestens 55 % betragen. Im Falle des selbst genutzten PV-Stroms wird wieder der monatlich erzeugte PV-Strom dem Strombedarf für die Wärme- und Kälteerzeugung gegenüber gestellt, allerdings ohne Hilfsenergie. Die Wärmerückgewinnung wird derzeit in der BEG nicht berücksichtigt.

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